Geschäftsverteilungsplan

Im Geschäftsverteilungsplan, sind für das Kollegium verbindlich die Zuständigkeiten geregelt, wie z.B. der Vorsitz in Fachkonferenzen; Mitgliedschaft in Gremien, Steuergruppe und Ausschüssen, Verwaltung von Lehrmittelsammlungen, Betreuung der Medien, bestimmte Aufgaben im Rahmen des Schullebens, der Schulgestaltung und der Gebäudesicherheit.

Ein Auszug des Geschäftsverteilungsplans stellt das nachfolgende Organigramm dar.